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1.Geltungsbereich 1.1 Angebote, Leistungen und Lieferungen von "Alver Media Design" erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Dienstleistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. 1.2 Schriftliche Individualvereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen vor. 2. Angebot 2.1 Angebote von "Alver Media Design" sind stets freibleibend und unverbindlich. 2.2 Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftliche Unterlagen sowie Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen "Alver Media Design" hergeleitet werden können. 3. Preise 3.1 Alle Preise verstehen sich ab Sitz Kornwestheim. Entgegenstehende Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden. 3.2 Preisangaben, die sich erkennbar ausschließlich an gewerbliche Kunden richten, verstehen sich im Zweifel zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 4. Liefer- und Leistungszeit 4.1 Die von "Alver Media Design" genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. 4.2 Alle Lieferzusagen und -termine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig. 4.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und /oder aufgrund von Ereignissen, die "Alver Media Design" die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z. B. Betriebsstörungen, Streik, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, behördliche Anordnungen etc. berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. 4.4 Im übrigen kommt "Alver Media Design" erst dann in Verzug, wenn uns der Kunde schriftlich eine Nachfrist von mindestens 1 Monat gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinaus sind Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, ausgeschlossen. 5. Gewährleistung und Haftung 5.1 Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. 5.2 Werden Betriebsanweisungen nicht befolgt oder Änderungen an den Produkten vorgenommen, entfällt jede Gewährleistung. 5.3 Der Kunde hat "Alver Media Design" Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Übergabe schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. 5.4 Der Kunde kann grundsätzlich zunächst nur Nachbesserungen verlangen. Erst wenn 2 Nachbesserungen fehlgeschlagen sind, können weitergehende Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden. 5.5 Ersatzansprüche für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Schäden in Folge der Verwendung von Software an Daten, Software oder Hardware des Benutzers sind ausgeschlossen, es sei denn der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Dies gilt nicht, falls der Schaden aufgrund der Verletzung einer Kardinalpflicht durch "Alver Media Design" entstanden ist. 5.6 "Alver Media Design" ist zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Kunde seinerseits seine Vertragsverpflichtungen vollständig erfüllt hat. 5.7 Sämtliche Ansprüche, die sich gegen "Alver Media Design" richten, sind ohne schriftliche Zustimmung nicht abtretbar und können ausschließlich vom Kunden selbst geltend gemacht werden. 6. Eigentumsvorbehalt 6.1 "Alver Media Design" behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller "Alver Media Design" zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, vor. 6.2 Verarbeitung oder Umbildungen erfolgen stets für "Alver Media Design", jedoch ohne Verpflichtung für "Alver Media Design". Erlischt "Alver Media Design"s (Mit-)Eigentumsrecht durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf "Alver Media Design" übergeht. Der Kunde verwahrt "Alver Media Design"s (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Ware, an der "Alver Media Design" (Mit-)Eigentum zusteht, ist im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. 6.3 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an "Alver Media Design" ab. "Alver Media Design" ermächtigt den Kunden in stets widerruflicher Weise, die an "Alver Media Design" abgetretenen Forderungen für seine Rechnungen in eigenem Namen einzuziehen. Auf "Alver Media Design"s Aufforderung hin hat der Kunde die Abtretung offenzulegen und die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und vorzulegen. 6.4 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, hat der Kunde auf "Alver Media Design"s Eigentum hinzuweisen und "Alver Media Design" unverzüglich zu benachrichtigen. Anfallende Kosten trägt der Kunde. 6.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist "Alver Media Design" berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Die Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch "Alver Media Design" gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet. 7. Zahlung 7.1 Soweit nicht anders vereinbart ist, sind "Alver Media Design" Rechnungen ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. 7.2 "Alver Media Design" ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind die Zahlungen auf die Kosten, sodann auf die Zinsen und zuletzt die Hauptforderung anzurechnen. 7.3 Gerät der Kunde in Verzug, so ist "Alver Media Design" berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zu berechnen. 7.4 Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein, oder werden "Alver Media Design" andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist "Alver Media Design" berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. 7.5 Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn "Alver Media Design" ausdrücklich zustimmt oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind. 8. Schutz- und Urheberrechte 8.1 Das Eigentum und das Urheberrecht an der von "Alver Media Design" gelieferten Software, dem gedruckten Begleitmaterial und sämtlichen Kopien der Software liegt beim Software-Hersteller. Die Software wird durch das Urheberrecht und Bestimmungen internationaler Verträge geschützt. Der Kunde hat die Software daher wie jedes andere urheberrechtlich geschützte Material zu behandeln mit der Ausnahme, dass er entweder (a) eine einzige Kopie der Software ausschließlich zu Sicherungs- oder Archivierungszwecken macht oder (b) die Software auf einem einzigen Computer installieren darf, sofern das Original ausschließlich zu Sicherungs- und Archivierungszwecken aufbewahrt wird. Er ist nur aufgrund einer schriftlichen Genehmigung des Softwareherstellers berechtigt, die evtl. der Software beiliegenden gedruckten Materialien zu kopieren. 8.2 Der Kunde ist verpflichtet, "Alver Media Design" unverzüglich und schriftlich zu unterrichten, falls er auf die Verletzung von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten durch ein von "Alver Media Design" geliefertes Produkt hingewiesen wird. "Alver Media Design" ist alleine berechtigt und verpflichtet, den Kunden gegen Ansprüche des Inhabers derartiger Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche auf eigene Kosten zu regeln, soweit diese auf die unmittelbare Verletzung durch ein von "Alver Media Design" geliefertes Produkt zurückzuführen ist. "Alver Media Design" ist grundsätzlich bemüht, dem Kunden das Recht zur Benutzung des Produktes zu verschaffen. Falls dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, wird "Alver Media Design" nach eigener Wahl das Produkt so abändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder das Produkt zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Entschädigung für die gezogenen Nutzungen erstatten. 8.3 Hat der Kunde das gelieferte Produkt verändert oder in ein System integriert, oder hat "Alver Media Design" aufgrund von Anweisungen des Kunden das Produkt so gestaltet, dass hieraus Verletzungen von Schutzrechten resultieren, ist der Kunde verpflichtet, "Alver Media Design" gegenüber Ansprüchen des Inhabers des verletzten Rechtes zu verteidigen bzw. freizustellen. 8.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, Software zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren. 8.5 Er ist weiter nicht berechtigt, die Software zu vermieten oder zu verleasen. 8.6 Der Kunde ist berechtigt, alle Rechte aus diesem Lizenzvertrag dauerhaft zu übertragen, vorausgesetzt, er behält keine Kopien zurück und überträgt die vollständige Software (einschließlich aller Komponenten, der Medien, des gedruckten Materials und des Lizenzvertrags). Sofern die Software ein Update ist, muß jede Übertragung auch alle vorhergehenden Versionen der Software umfassen. 9. Export 9.1 Der Export von "Alver Media Designs" Software in Nicht-EU-Länder bedarf "Alver Media Designs" schriftlicher Zustimmung, unabhängig davon, dass der Kunde selbst verpflichtet ist, die gesetzlichen Ein- und Ausfuhrbestimmungen zu beachten. 10. Erfüllungsort und Gerichtsstand 10.1 Erfüllungsort ist Kornwestheim. 10.2 Im Verkehr mit Kunden im Sinne des § 24 AGBG ist Ludwigsburg als Gerichtsstand vereinbart, soweit die §§ 38, 40 ZPO nicht entgegenstehen. 10.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen. 11. Schlußbestimmungen 11.1 Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird; die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt. Sinngemäß gilt dies auch für ergänzungsbedürftige Lücken
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